Stellenangebot: Vereinsbetreuer*in (m/w/d) für rechtliche Betreuung

Sie möchten Menschen dabei unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Selbstbestimmung zu bewahren? Dann werden Sie Teil unseres Teams – Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n qualifizierte*n Vereinsbetreuer*in (m/w/d) zur Führung rechtlicher Betreuungen nach dem geltenden Betreuungsrecht (§§ 1814 ff. BGB).

Ihr Profil

– Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit / Sozialpädagogik (B.A., M.A., Diplom), der  Rechtswissenschaften (erstes Staatsexamen) o. eines vergleichbaren Studiengangs
– Fachliche und persönliche Eignung im Sinne von § 1816 BGB
– Hohes Maß an Empathie, Kommunikationsstärke und sozialer Kompetenz
– Eigenständige, strukturierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
– Bereitschaft zu kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung
– Mobilität im Einsatzgebiet zwingend erforderlich, vorzugsweise mit Führerschein Klasse B

Ihre Aufgaben

– Führung rechtlicher Betreuungen im Auftrag des Vereins gemäß §§ 1814 ff. BGB
– Wahrnehmung der Interessen und Wünsche der betreuten Personen im Rahmen der gerichtlich festgelegten Aufgabenkreise
– Zusammenarbeit mit Gerichten, Betreuungsbehörden, Angehörigen und sozialen Einrichtungen
– Erstellung gesetzlich vorgeschriebener Berichte und Nachweise

Wir bieten

– Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit unmittelbarem gesellschaftlichem Wert
– Fachliche Unterstützung sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
– Kollegiale Zusammenarbeit in einem engagierten Team
– Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten
– Eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung

Bewerbungsverfahren

Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) per Post oder E-Mail an:

Betreuungsverein

“Netzwerk Behindertenhilfe e.V.”

 Jägerstraße 8

 09111 Chemnitz

E-Mail: s.baumann@betreuungsverein-chemnitz.de

Rechtsgrundlagen

– §§ 1814 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – rechtliche Betreuung
– Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), insbesondere §§ 8 ff., § 23 – Anforderungen an Betreuungsvereine und Betreuer