Bundesregierung beschließt Neuregelung ärztlicher Zwangsmaßnahmen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen beschlossen.

Der Regierungsentwurf weicht nur unwesentlich vom Vorschlag des Bundesjustizministeriums ab und soll die Möglichkeit schaffen, ärztliche Zwangsmaßnahmen in eng begrenzten Ausnahmefällen außerhalb eines stationären Krankenhausaufenthalts oder im Rahmen einer ambulanten Krankenhausbehandlung durchzuführen, soweit dies für die betroffene Person unter Berücksichtigung aller Umstände die gesundheitlich bessere Variante ist (Einzelheiten zum Gesetzentwurf s. Newsletter 3/2026).

Im Rahmen der außerklinischen Durchführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme muss der Standard eines Krankenhauses nahezu erreicht werden.

Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet und wird dort Ende Juni im Rechtsausschuss beraten.

Quelle: Revugis Newsletter Betreuungsrechtliche Praxis